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BB 2016, 2035
 
BAG: Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei beharrlicher Nichtbefolgung einer Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers nach rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess

Der Arbeitnehmer braucht nach rechtskräftigem Obsiegen im Kündigungsschutzprozess seine Arbeitskraft grundsätzlich nicht von sich aus anzubieten. Er kann regelmäßig eine Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers abwarten, die erkennen lässt, wann und wo die Arbeit aufgenommen werden soll.

BB 2016, 2035

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