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BB 2017, 691
 
BAG: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterbliebene Ladung des schriftlich befragten Zeugen

Beantragt eine Partei die Ladung eines zuvor nach § 377 Abs. 3 Satz 1 ZPO schriftlich befragten Zeugen, um diesem in der mündlichen Verhandlung Fragen stellen oder vorlegen lassen zu können, so ist das Gericht zur Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht in jedem Fall verpflichtet, diesem Antrag zu entsprechen.

BB 2017, 691-692

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