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BB 2017, 130
 
BGH: Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs aus § 829 BGB

Ein Schadensersatzanspruch aus § 829 BGB ist nicht schon dann zu gewähren, wenn die Billigkeit es erlaubt, sondern nur dann, wenn die gesamten Umstände des Falles eine Haftung des schuldlosen Schädigers aus Billigkeitsgründen geradezu erfordern.

BB 2017, 130

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