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BB 2014, 2130
Schütt, Philipp 
BGH (Anm. von Schütt, Philipp)
Keine doppelte Durchsetzung einer Vertragsstrafe gegenüber der juristischen Person und dem für sie handelnden Organ

§§ 31, 339;§ 890; Gesamtschuldnerhaftung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe, juristische Person, Organ, Gesellschaft, Haftung, Person, juristische, Unterlassungserklärung, strafbewehrte

BGH vom 08.05.2014 - I ZR 210/12
BB 2014, 2130 (Heft 36)

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