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BB 2016, 2305
 
EuGH: Keine generelle Störerhaftung des WLAN-Betreibers

Der EuGH hat mit Urteil vom 15.9.2016 – Rs. C-484/14 – entschieden, dass ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers verantwortlich ist. Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen.

BB 2016, 2305

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