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BB 2018, 129
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

“Abzocke” bei sog. Kaffeefahrten soll nach dem Willen des Bundesrats deutlich erschwert werden. Das Gremium hat erneut einen Gesetzentwurf (19/399) vorgelegt, um gegen unseriöse Anbieter solcher vor allem bei Senioren beliebten Veranstaltungen vorzugehen. Laut hib-Meldung vom 11.1.2018 sollen die Anzeigepflicht ausgedehnt, neue Vertriebsverbote aufgestellt und Obergrenzen für Bußgelder empfindlich erhöht werden. Die Anzeigepflicht solle auf grenzüberschreitende Veranstaltungen ausgedehnt werden – also sowohl gelten, wenn ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Fahrt in oder nach Deutschland anbietet, als auch umgekehrt. Einige Produkte sollen zudem nicht mehr verkauft werden dürfen: Nahrungsergänzungsmittel etwa oder Medizinprodukte, zu denen auch Heizdecken und Rotlichtlampen zählen. Auch Finanzdienstleistungen fallen darunter, von denen nach Ansicht des Bundesrats besondere Lockreize und erhebliche finanzielle Gefahren ausgehen. Der Bundesrat schätze, dass jährlich bis zu fünf Mio. Deutsche an derartigen Verkaufsveranstaltungen teilnehmen; der Umsatz in der Branche liege bei 500 Mio. Euro im Jahr, heißt es unter Berufung auf Medienrecherchen.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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