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BB 2017, 948
 
LAG Düsseldorf: Betriebsübergang in der Insolvenz – Haftung des Erwerbers für bei Insolvenzeröffnung bereits erdiente endgehaltsbezogene Dynamik

Bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz haftet der Erwerber nicht für die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits erdiente endgehaltsbezogene Dynamik. Der Arbeitnehmer hat die Gegenleistung für die dienstzeitabhängigen Steigerungsraten der Betriebsrente bis zur Insolvenzeröffnung bereits erbracht.

BB 2017, 948

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