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BB 2016, 2996
 
LAG Köln: Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen

Die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dem Arbeitnehmer gemäß § 288 Absatz 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 Euro zu zahlen hat.

BB 2016, 2996

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