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BB 2017, 656
BGH 
Vorsicht bei Patronatserklärung – Haftung des Patrons auch bei späterer Insolvenzanfechtung (Beschluss vom 12.01.2017, IX ZR 95/16)

Übernimmt eine Muttergesellschaft gegenüber einem Gläubiger ihrer Tochtergesellschaft eine harte Patronatserklärung, ist sie dem Gläubiger zur Schadensersatzleistung verpflichtet, wenn ihn die Tochtergesellschaft befriedigt, er diese Zahlung jedoch im Wege der Insolvenzanfechtung erstatten muss.

BGH, BB 2017, 656-658 (Beschluss vom 12.01.2017, IX ZR 95/16)

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