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BB 2017, 717
BGH 
Zur Gläubigerbenachteiligung bei Verrechnung wechselseitiger Forderungen im Kontokorrentverhältnis (Urteil vom 02.02.2017, IX ZR 245/14)

Die Verrechnung wechselseitiger Forderungen im Kontokorrentverhältnis benachteiligt die Gläubiger nicht, soweit die eingegangenen Gutschriften auf der Bezahlung solcher Forderungen beruhen, welche der Bank anfechtungsfest zur Sicherheit abgetreten worden waren, und der Bank eine anfechtungsfeste Sicherheit am Anspruch des Schuldners auf Gutschrift zusteht.

BGH, BB 2017, 717-719 (Urteil vom 02.02.2017, IX ZR 245/14)

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