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DSB 2014, 69
Vahle 
Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Aushändigung von Personaldaten aus Abmahnungen (Beschluss vom 17.09.2013, 1 ABR 26/12)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Betriebsrat grundsätzlich keinen Anspruch auf Auskunft über Abmahnungen von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber hat. Es genügt nicht, wenn der Betriebsrat nur pauschal auf seine Mitbestimmungsrechte aus § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verweist.

Vahle, DSB 2014, 69 (Beschluss vom 17.09.2013, 1 ABR 26/12)

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