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DSB 2015, 87
Oberbeck 
Hinweis auf Mitteilung von Schuldnerdaten an SCHUFA in Mahnschreiben ([unbekannt] vom 19.03.2015, I ZR 157/13)

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH darf ein Mahnschreiben beim Adressaten nicht den Eindruck erwecken, er müsse mit der Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA rechnen, wenn er die geltend gemachte Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist befriedige. Den Hinweis: „Als Partner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist die V. GmbH verpflichtet, …

Oberbeck, DSB 2015, 87 ([unbekannt] vom 19.03.2015, I ZR 157/13)

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