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EWS 1994, 259
Ehricke, Ulrich 
Ehricke, Ulrich
Der »taugliche Bürge« gemäß § 239 BGB auf dem Prüfstand des Gemeinschaftsrechts

EWS 1994, 259 (Heft 8)
I. Einleitung und ProblemstellungDas deutsche Recht läßt es in bestimmten Fällen ausdrücklich zu, daß Sicherheitsleistungen an Private oder an den Staat durch (selbstschuldnerische) Bürgschaften ersetzt werden können (§ 232 Abs. 2 BGB). So kann z. B. im Zivilprozeß das Gericht erlauben, daß prozessuale Sicherheiten, insbesondere die Sicherheitsleistung bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils, durch selbstschuldnerische Bürgschaften erbracht werden können (§ 108 ZPO)1Vgl. statt aller ...

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