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EWS 2015, 111
 
EuG
Parallelität von Vergleichs- und ordentlichem Verfahren - Keine Bindung an die Berechnung der Geldbußen-Bandbreite im Vergleichsverfahren - "Timab Industries"

Art. 101; Vergleichsverfahren, Kartellverfahren siehe dort, Kartellverfahren, ordentliches, parallele Durchführung, Berechnung der Geldbußen(-Bandbreite), unterschiedliche Höhe nach Rückzug aus Vergleichsverfahren, Berücksichtigung neuer Informationen, Futterphosphate-Kartell, Hybridverfahren, Berechnung der Geldbußen-Bandbreite im Vergleichsverfahren, keine Bindung im ordentlichen Verfahren, Kartellrecht, Abstimmung von Absatzquoten, Preisen, Verkaufsbedingungen, Austausch sensibler Geschaftsinformationen, parallele Durchführung von Vergleichsverfahren und ordentlichem Verfahren

EuG vom 20.05.2015 - Rs. T-456/10
EWS 2015, 111 (Heft 2)

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