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EWS 2016, 105
 
EuGH
Der Zweck eines Auskunftsverlangens ist mit hinreichender Bestimmtheit anzugeben - "HeidelbergCement"

Art. 101;Art. 18 Abs. 3; Auskunftsverlangen, Kartellrecht, Angabe des Zwecks, Anforderungen an Begründungspflicht, hinreichende Bestimmtheit, Art der Produkte, räumliche Erstreckung der Zuwiderhandlung, Art. 296 AEUV, Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 1/2003

EuGH vom 10.03.2016 - Rs. C-247/14 P
EWS 2016, 105 (Heft 02)

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