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EWS 2015, 152
Wiegandt, Dirk 
Wiegandt, Dirk
Kommentar

Abtretung, Ansässigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten, Art. 5 Nr. 3, Art. 6 Nr. 1 EuGVVO, Auskunfts- und Schadensersatzklage, Beklagte, Beklagte in verschiedenen Mitgliedstaaten, Deliktsgerichtsstand, Derogation des international zuständigen Gerichts, EU-Kartellrecht, EuGVVO, Follow on-Klage, Geltung gegenüber Dritten (Zessionar), Geltung inter partes/gegenüber Dritten (Zessionar), Gerichtsstand der Streitgenossenschaft, Gerichtsstands-/Schiedsklauseln, Gerichtsstandsklausel, Gesamtschuldner, Kartelldelikt, Kartellrecht, Kartellrechtsdurchsetzung, Kartellschadensersatz, Kartellzivilprozess, Klagerücknahme gegen im Forumsstaat ansässigen Beklagten, Private Enforcement, Private Enforcement und Zivilprozessrecht, Rechtsmissbrauch, Richtlinie 2014/104/EU, Rücknahme gegen im Forumsstaat ansässigen Beklagten, Schadensersatzanspruch, Schadensersatzklage, Streitgenossenschaft, Voraussetzungen der Geltung gegenüber Zessionar, Zivilprozessrecht, Zuständigkeit, europäisches, gerichtliche, gerichtliche Beklagte, gerichtliche Zuständigkeit, mehrere, mehrere Beklagte, mehrere Beklagte in verschiedenen Mitgliedstaaten, private, private Kartellrechtsdurchsetzung, private siehe dort, siehe Kartellrechtsdurchsetzung, siehe Kartellschadensersatz

Kommentar zu EuGH vom 21.05.2015 - Rs. C-352/13
EWS 2015, 152 (Heft 3)

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