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K&R 2017, 194
OLG Dresden 
Händler auf Online-Marktplatz muss nicht auf OS-Plattform hinweisen (Urteil vom 17.01.2017, 14 U 1462/16)

Ein Online-Betreiber, der Angebote auf einem Online-Marktplatz einstellt, ist nicht nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 VO (EU) Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) zusätzlich zum Online-Marktplatzbetreiber verpflichtet, auf dessen Webseite einen Link zur OS-Plattform bereitzustellen. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Dresden, K&R 2017, 194-195 (Urteil vom 17.01.2017, 14 U 1462/16)

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