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K&R 2017, 142
VG Frankfurt a. M. 
Keine Verpflichtung zur Annahme einer Barzahlung bei Rundfunkbeitrag (Urteil vom 31.10.2016, 1 K 2903/15.F)

Dadurch, dass der Kläger die Beitragsschuld nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit beglichen hat, befand er sich mit der Zahlung in Verzug. Der Beklagte war daher berechtigt, im Festsetzungsbescheid die Rundfunkbelträge festzusetzen.

VG Frankfurt a. M., K&R 2017, 142-144 (Urteil vom 31.10.2016, 1 K 2903/15.F)

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