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K&R 2017, 590
OLG Frankfurt a. M. 
Kein Schadensersatz für “Pick-up-Artist” (Urteil vom 20.07.2017, 15 U 26/17)

Eine kritische journalistische Auseinandersetzung mit einer gerichtlichen (presserechtlichen) Entscheidung begründet keinen Schadensersatz für Verfahrensbeteiligte, auch wenn bei der Auseinandersetzung die zuvor gegenständlichen und als rechtswidrig beanstandeten Artikel erneut veröffentlicht werden, denn der Anspruch auf Schadensersatz ist in Fällen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nur gegeben, …

OLG Frankfurt a. M., K&R 2017, 590 (Urteil vom 20.07.2017, 15 U 26/17)

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