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K&R 2017, 342
LG Frankfurt a. M. 
Unterlassungsanspruch gegen presserechtliche Informationsschreiben (Urteil vom 02.03.2017, 03 O 219/16)

Die Zusendung des presserechtlichen Informationsschreibens stellt einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin dar. Presserechtlichen Informationsschreiben ist ein gewisser Einschüchterungseffekt, auch als “chilling effect” bezeichnet, nicht abzusprechen. Es ist insoweit auch zu beachten, dass die Klägerin vorliegend keinen Anlass gegeben hatte, …

LG Frankfurt a. M., K&R 2017, 342-347 (Urteil vom 02.03.2017, 03 O 219/16)

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