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K&R 2017, 588
OLG Frankfurt a. M. 
Zueigenmachen durch Verlinkung auf Website im Konzern (Urteil vom 04.04.2017, 11 W 41/16)

Die Beklagte haftet für die Urheberrechtsverletzung des anderen Konzernunternehmens. Sie hat durch die Verlinkung auf eine Webseite, die unter derselben Firma mit demselben Geschäftszweck betrieben wird, gegenüber dem Durchschnittsnutzer den Eindruck hervorgerufen, dass es sich bei dieser Webseite auch um eigene Inhalte handelt und sich diese dadurch nach außen zu eigen gemacht. …

OLG Frankfurt a. M., K&R 2017, 588-590 (Urteil vom 04.04.2017, 11 W 41/16)

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