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WRP 2016, 731
BGH 
Zivilrecht: jameda.de II (Urteil vom 01.03.2016, VI ZR 34/15)

a) Ein Hostprovider ist zur Vermeidung einer Haftung als mittelbarer Störer grundsätzlich nicht verpflichtet, die von den Nutzern ins Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangt.

BGH, WRP 2016, 731-736 (Urteil vom 01.03.2016, VI ZR 34/15)

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