Verteidigungsstrategien gegen US-amerikanische Zivilklagen in Deutschland
Wird ein deutsches Unternehmen in den USA verklagt, sieht sich der Unternehmer einem von der hiesigen ZPO nicht unerheblich abweichenden Verfahren ausgesetzt. Neben dem unbekannten Terrain des US-amerikanischen Prozessrechts wird sich der deutsche Beklagte regelmäßig mit einer empfindlichen Klageforderung auseinander setzen müssen. Hinzu kommen die hohen und auch im Obsiegensfall nicht erstattungsfähigen Kosten eines Gerichtsverfahrens in den USA sowie die Unkalkulierbarkeit der Entscheidung durch eine mit Laien besetzte Jury. …
Tepper/Christophery, RIW 2016, 790-800
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