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STB 2017, 205
BFH 
Restschuldbefreiung und Betriebsaufgabe ([unbekannt] vom 13.12.2016, X R 4/15)

Ein Buchgewinn, der aufgrund der Erteilung einer Restschuldbefreiung entsteht, ist grundsätzlich im Jahr der Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen (Bestätigung des Senatsurteils vom 3. 2. 2016 X R 25/12, BFHE 252, 486, BStBl. II 2016, 391).

BFH, StB 2017, 205 ([unbekannt] vom 13.12.2016, X R 4/15)

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