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STB 2017, 42
BFH 
Ausgleichszahlung bei Übertragung einer Anwartschaft auf Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen als Werbungskosten ([unbekannt] vom 19.10.2016, VI R 22/15)

Ausgleichszahlungen, die ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt worden ist, leistet, um bei einem Arbeitgeberwechsel die Anrechnung von Dienstzeiten durch den neuen Arbeitgeber zu erreichen, sind als Werbungskosten abziehbar.

BFH, StB 2017, 42 ([unbekannt] vom 19.10.2016, VI R 22/15)

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