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STB 2017, 2
BFH 
Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG ([unbekannt] vom 20.10.2016, VI R 57/15)

Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des Sockelbetrags (§ 2 Abs. 4 BEEG) zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers i. S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i. d. F. des BürgEntlG KV.

BFH, StB 2017, 2 ([unbekannt] vom 20.10.2016, VI R 57/15)

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