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STB 2016, 205
BFH 
Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben ([unbekannt] vom 13.04.2016, II R 55/14)

Die Erbschaftsteuer für den Vorerbfall ist nach dem Tod des Vorerben regelmäßig gegen den Nacherben und nur ausnahmsweise gegen den Erben des Vorerben festzusetzen.

BFH, StB 2016, 205 ([unbekannt] vom 13.04.2016, II R 55/14)

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