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STB 2016, 126
BFH 
Geltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren ([unbekannt] vom 20.01.2016, II R 34/14)

Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i. V. m. § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit, die vom FA als Nachlassinsolvenzforderung im Nachlassinsolvenzverfahren geltend gemacht werden kann.

BFH, StB 2016, 126 ([unbekannt] vom 20.01.2016, II R 34/14)

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