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STB 2016, 205
BFH 
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags ([unbekannt] vom 15.06.2016, II B 91/15)

Die Vollziehung eines Bescheids über den Solidaritätszuschlag für 2012 ist nicht deshalb aufzuheben, weil ein FG im Rahmen eines Vorlagebeschlusses das BVerfG zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des SolZG angerufen hat.

BFH, StB 2016, 205 ([unbekannt] vom 15.06.2016, II B 91/15)

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