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STB 2016, 202
BFH 
Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes – Keine familienbezogene Betrachtungsweise ([unbekannt] vom 04.02.2016, III R 9/15)

Die Berechnung des Differenzkindergeldes hat nach dem EStG kindbezogen zu erfolgen. Eine Kürzung des Differenzkindergeldes bei einzelnen Kindern durch Verrechnung eines übersteigenden Betrages bei anderen Kindern ist mangels gesetzlicher Grundlage ausgeschlossen.

BFH, StB 2016, 202 ([unbekannt] vom 04.02.2016, III R 9/15)

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