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STB 2017, 245
BFH 
Organisatorische Eingliederung durch Beherrschungsvertrag ([unbekannt] vom 10.05.2017, V R 7/16)

Unterstellt eine juristische Person gemäß oder entsprechend § 291 AktG die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen, so führen die auf diesem Beherrschungsvertrag beruhenden umfassenden Weisungsrechte anders als die sich aus der Stellung als Mehrheitsgesellschafter gemäß § 46 Nr. 6 GmbHG ergebenden Weisungsrechte zur organisatorischen Eingliederung.

BFH, StB 2017, 245 ([unbekannt] vom 10.05.2017, V R 7/16)

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