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STB 2016, 127
BFH 
Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG 2002 (= UmwStG 1995 i. d. F. des StSenkG 2001/2002) – Verschmelzung einer GmbH auf des Einzelunternehmen des Alleingesellschafters – Ermittlung des Gewerbeertrags – Einnahmenüberschussrechnung: keine Teilwertabschreibung, Wechsel der Gewinnermittlungsart – Verlustfeststellungsbescheid als Grundlagenbescheid ([unbekannt] vom 05.11.2015, III R 12/13)

Die Regelung in § 18 Abs. 2 UmwStG 2002, wonach ein Übernahmegewinn oder -verlust gewerbesteuerlich nicht zu erfassen ist, ist mit dem GG vereinbar.

BFH, StB 2016, 127 ([unbekannt] vom 05.11.2015, III R 12/13)

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