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STB 2016, 248
BFH 
Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands ([unbekannt] vom 22.06.2016, V R 46/15)

Ein selbständiger Erziehungsbeistand kann sich für die Steuerfreiheit der von ihm erbrachten Betreuungsleistungen auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL auch dann berufen, wenn die Kosten für diese Leistungen über eine Personengesellschaft abgerechnet und damit (nur) mittelbar von einem öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe getragen werden.

BFH, StB 2016, 248 ([unbekannt] vom 22.06.2016, V R 46/15)

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