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WRP 2015, 1249
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Schadensersatz für die vorübergehende Nichtbenutzbarkeit einer Marke (Urteil vom 23.07.2015, 6 U 204/14)

Hat ein Verletzer Schadensersatz für die vorübergehende Nichtbenutzbarkeit einer Marke zu leisten, kann der 1250Verletzte als Schaden den Wertverlust geltend machen, den die Marke während dieser Zeit erlitten hat. Zur Ermittlung dieses Schadens ist vom Wert der Marke zu Beginn dieses Zeitraums der Wert am Ende dieses Zeitraums abzuziehen.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 1249-1253 (Urteil vom 23.07.2015, 6 U 204/14)

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