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WRP 2013, 778
BGH 
Markenrecht: AMARULA/Marulablu (Urteil vom 27.03.2013, I ZR 100/11)

a) Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen an. Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung ist deshalb mit dem Begriff der Verwechslungsgefahr als Rechtsbegriff nicht zu vereinbaren. Eine andere Beurteilung ist nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt, …

BGH, WRP 2013, 778-785 (Urteil vom 27.03.2013, I ZR 100/11)

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