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K&R 2015, 570
BGH 
TIP der Woche: Schutzumfang der Pressefreiheit bei irreführender Werbung (Urteil vom 05.02.2015, I ZR 136/13)

a) In den Schutzbereich der Pressefreiheit sind nicht nur Presseerzeugnisse im herkömmlichen Sinne einbezogen, sondern auch Zeitschriften, die neben Werbung zumindest auch unterhaltende Beiträge wie Horoskope, Rätsel oder Prominentenporträts enthalten.

BGH, K&R 2015, 570-574 (Urteil vom 05.02.2015, I ZR 136/13)

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