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WRP 2017, 1247
OLG Frankfurt a. M. 
Verfahrensrecht/Markenrecht: Verfahren bei Teilerledigungserklärung mit Wirkung nur für die Zukunft (Beschluss vom 13.07.2017, 6 W 51/17)

Wird nach Erlass einer Unterlassungsverfügung im Widerspruchsverfahren eine die Wiederholungsgefahr beseitigende Erklärung abgegeben und erklären die Parteien daraufhin das Eilverfahren (nur) mit Wirkung für die Zukunft für erledigt, ist grundsätzlich über den nicht für erledigt erklärten Teil des Verfahrens, nämlich die Frage, ob der Unterlassungstitel für die Vergangenheit Bestand hat, …

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 1247-1248 (Beschluss vom 13.07.2017, 6 W 51/17)

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