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WRP 2014, 599
OLG Celle 
Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung für Kinesiologie-Tape mit wissenschaftlich ungesicherten Wirkungsbehauptungen (Urteil vom 05.12.2013, 13 W 77/13)

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung lässt die Wiederholungsgefahr grundsätzlich nur dann entfallen, wenn die Vertragsstrafe so bemessen ist, dass der Schuldner von einem weiteren Verstoß künftig absieht.

OLG Celle, WRP 2014, 599-600 (Urteil vom 05.12.2013, 13 W 77/13)

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