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WRP 2016, 629
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Haftung des Herausgebers eines Adressverzeichnisses für irreführende Einträge und Anzeigen (Beschluss vom 05.01.2016, 6 W 106/15)

Der Herausgeber eines Adressverzeichnisses haftet unter dem Gesichtspunkt der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten für irreführende Einträge und Anzeigen auch nach einem entsprechenden Hinweis nur dann, wenn die Rechtsverletzung ohne weitere Nachforschungen zweifelsfrei und unschwer zu erkennen ist; daran fehlt es, wenn ein Dritter zwar behauptet, eingetragene Unternehmen seien unter den angegebenen Adressen nicht existent und auch nicht im Handelsregister eingetragen, …

OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 629-630 (Beschluss vom 05.01.2016, 6 W 106/15)

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