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WRP 2015, 884
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Unlautere Werbung mit Spezialisierungshinweisen eines Rechtsanwalts (Urteil vom 30.04.2015, 6 U 3/14)

Der Vorwurf einer missbräuchlichen (§ 8 Abs. 4 UWG) Mehrfachverfolgung bzw. Verfahrensspaltung lässt sich nicht allein damit begründen, dass zwei miteinander beruflich nicht verbundene Rechtsanwälte, vertreten durch denselben Prozessbevollmächtigten, in getrennten Verfahren gegen die als unlauter beanstandete Werbung eines weiteren Anwalts mit unterschiedlichen Unterlassungsanträgen vorgehen.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 884-887 (Urteil vom 30.04.2015, 6 U 3/14)

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