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WRP 2012, 842
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Vorbeugende Unterlassungserklärungen (Beschluss vom 13.02.2012, 3 W 92/11)

Ein Rechtsanwalt, der namens seines Mandanten, dem die Inanspruchnahme wegen Verfügbarmachung urheberrechtlich geschützter Werke über eine Internet-Tauschbörse droht, „vorbeugende Unterlassungserklärungen“ an eine Rechtsanwaltskanzlei versendet, verstößt gegen § 7 Abs. 1 UWG (unzumutbare Belästigung) bzw. § 823 Abs. 1 BGB (Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb), …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2012, 842-844 (Beschluss vom 13.02.2012, 3 W 92/11)

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