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WRP 2017, 1126
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Gesamtpreisangabe für ausgestellte Möbelstücke (Urteil vom 21.03.2017, 4 U 166/16)

In Geschäftsräumen zum Verkauf ausgestellte Möbelstücke müssen mit dem Gesamtpreis für das Ausstellungsstück ausgezeichnet werden. Die Angabe eines Teilpreises genügt auch dann nicht, wenn der Kunde auf der Rückseite des Preisschildes weitere Informationen erhält, mit denen er den Gesamtpreis errechnen kann.

OLG Hamm, WRP 2017, 1126-1129 (Urteil vom 21.03.2017, 4 U 166/16)

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