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WRP 2017, 750
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Pflichtangaben aus dem Energieausweis für Gebäude (Urteil vom 04.08.2016, 4 U 137/15)

Es stellt eine wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen dar, wenn ein Immobilienmakler in seine Immobilieninserate nicht die Pflichtangaben aus dem Energieausweis für das Gebäude aufnimmt. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG Hamm, WRP 2017, 750 (Urteil vom 04.08.2016, 4 U 137/15)

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