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WRP 2012, 725
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Telefonische Kundenzufriedenheitsabfrage (Urteil vom 30.03.2012, 6 U 191/11)

Die telefonische Abfrage der Zufriedenheit eines Kunden mit der Abwicklung eines Reparaturauftrages durch ein Meinungsforschungsinstitut im Auftrag des Werkunternehmers stellt eine geschäftliche Handlung dar. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers der Reparatur in die telefonische Kontaktaufnahme zu diesem Zweck ist ein solcher Anruf unzulässig. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

OLG Köln, WRP 2012, 725-728 (Urteil vom 30.03.2012, 6 U 191/11)

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