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WRP 2012, 1454
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: „Auch zugelassen beim OLG“ (Urteil vom 22.06.2012, 6 U 4/12)

Die Angabe „auch zugelassen am OLG“ im Briefkopf eines Rechtsanwaltes ist als Werbung mit Selbstverständlichkeiten irreführend und daher zu unterlassen.

OLG Köln, WRP 2012, 1454-1456 (Urteil vom 22.06.2012, 6 U 4/12)

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