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WRP 2012, 1233
BGH 
Wettbewerbsrecht: Bester Preis der Stadt (Beschluss vom 19.04.2012, I ZR 173/11)

Bei einer Blickfangwerbung mit einem Sternchenhinweis braucht der aufklärende Hinweis nicht zwingend in der Fußzeile der Werbung enthalten zu sein. Das Sternchen muss an dem Blickfang der Werbeaussage teilhaben.

BGH, WRP 2012, 1233-1234 (Beschluss vom 19.04.2012, I ZR 173/11)

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