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WRP 2012, 610
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Einwilligung in E-Mail-Werbung (Urteil vom 09.12.2011, 15 O 343/11)

Eine „Generaleinwilligung“, die weder einen eingegrenzten Kreis von Unternehmen noch den Anlass der Werbung hinreichend konkretisiert, reicht für ein wirksames Einverständnis in belästigende Werbung nicht aus.

LG Berlin, WRP 2012, 610-612 (Urteil vom 09.12.2011, 15 O 343/11)

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