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WRP 2017, 586
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht/Arzneimittelrecht: Keiner ist schneller (Urteil vom 10.11.2016, 20 U 55/16)

Der durchschnittlich informierte, verständige und situationsadäquat aufmerksame Verbraucher versteht die Angabe “Keiner ist schneller” bei der Werbung für ein Schmerzmittel auf einer Internetseite wortsinngemäß nicht als Alleinstellungsbehauptung, sondern lediglich als Hinweis, dass das beworbene Arzneimittel zu den am schnellsten wirkenden Präparaten gehört.

OLG Düsseldorf, WRP 2017, 586-589 (Urteil vom 10.11.2016, 20 U 55/16)

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