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WRP 2017, 1016
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht: „Arno zahlt Deine Schönheits-OP!“ (Beschluss vom 22.05.2017, 5 W 94/17)

Die Ankündigung eines Radiosenders für ein Gewinnspiel, bei dem Teilnehmer eine Schönheitsoperation gewinnen können, stellt die unzulässige Ankündigung einer Zuwendung dar, weil sie mit dem Zweck des Gesetzes, unüberlegte Entscheidungen zu verhindern, nicht vereinbar ist.

KG Berlin, WRP 2017, 1016-1018 (Beschluss vom 22.05.2017, 5 W 94/17)

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