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WRP 2014, 697
BGH 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Umweltengel für Tragetasche (Urteil vom 19.02.2014, I ZR 230/12)

a) Der primär darlegungsbelastete Kläger muss greifbare Anhaltspunkte für eine behauptete Irreführung nicht nur behaupten, sondern gegebenenfalls sowohl die Tatsachen, denen Indizwirkung zukommen soll, als auch die Indizwirkung selbst beweisen.

BGH, WRP 2014, 697-699 (Urteil vom 19.02.2014, I ZR 230/12)

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